AGB´s STARK mit Pferden

Teilnahmebedingungen
  „STARK mit Pferden“ - reiten und mehr

Jeder der sich bei "STARK mit Pferden" anmeldet bzw. an Stunden teil nimmt erklärt sich stillschweigend mit den  jeweils aktuellen AGB´s einverstanden. Es bedarf keiner weiteren Unterschriftsform. Jeder Reitschüler ist verpflichtet sich im Onlineportal Reitbuch anzumelden.
 

  1. Bitte schicken Sie immer Ihr Kind mit einem der DIN Norm entsprechendem  Reithelm, geschlossenem Schuhwerk und bequemer Hose, enganliegender Kleidung bzw. entsprechender  zu uns. (Keine Kleider; Röcke, lange Mäntel etc.)


  • Die Einheiten finden ausschließlich im Freien statt, weswegen auf geeignete, wetterangemessene Kleidung, welche robust ist und schmutzig werden darf, geachtet werden muss. Bei sehr schlechtem Wetter obliegt es der Trainerin, anstatt der Einheit, eine Holzpferd-oder Theoriestunde stattfinden zu lassen. 
  • Bei Unterbelegung der Reitstunden behält sich die Trainerin vor, die Stunden ausfallen zu lassen bzw. die Unterrichtszeiten zu verkürzen.
  • Bei Sitzschulungseinheiten werden diese unsererseits abgesagt. Ein entsprechender Ersatztermin wird angesetzt.
  • Reitstunden die nicht 24 h vorher im Online-Reitbuch Beginn abgesagt werden, werden voll berechnet. 
  • Einzeltraining-ABOinhaber können bei rechtzeitig stornierten Reitstunden über das Onlineportal, die Reitstunden innerhalb von acht Wochen nachholen.
  • Gruppen ABOinhaber, haben keinen Anspruch auf Nachholstunden


  • Abrechnung über Zehnerkarte, unterliegt keiner Kündigungsfrist


ABO's:

  • Bei Teilnahme an Monatsabos haben diese eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, zahlbar  jeweils im Voraus zum 1. des laufenden Monats. Das Abo verlängert sich stillschweigend jeweils um drei Monate wenn nicht bis spätestens  zum 30. des Vormonats vor Ablauf  schriftlich gekündigt wurde. Zuviel bezahlte Monatsbeitäge nach Wirksamkeit der Kündigung, werden nicht zurückerstattet, diese werden in Wertguthaben im Reitbuch weitergeführt und können zu den aktuellen regulären Reitpreisen abgeritten werden. 
  • Bei Zahlungsausfällen ab zwei Monaten erlischt der Anspruch auf den ermäßigten Reitstundenpreis resultierend aus dem jeweiligen Abovertrages und es wird der reguläre Preis fällig. 
  • Nichtzahlung befreit nicht von der Kündigungsfrist.
  • in den Schul-/Betriebsferien und an Feiertagen finden keine regulären Reitstunden statt, dies ist bereits im Preismanagement berücksichtigt.  Reitzeiten im Reitbuch einsehbar.

        - Sonderregelung Sommerferien: im August finden Termine wie im Reitbuch ausgewiesen statt,                bzw. das Ferienprogramm  als Ersatz für reguläre Reitstunden der Gruppenaboinhaber
       - im  Monat  September sind Betriebsferien diese gehen über die Sommerferienhinaus, wie im                   Reitbuch   ausgewiesen

  • Es besteht kein Anspruch auf Nachholstunden 
  • bei Nichtteilnahme (z.B. zwecks Urlaub des Teilnehmers) kann  der Monatsbeitrag nicht gekürzt werden

 

Halbjahreskurse: 
Laufzeit 6 Mon. fest Start Oktober-März(Folgejahr)/April-September.
pro Halbjahr können zwei Termine, die 24h vorher abgesagt wurden in Form eines Ersatzprogramms/Ferienprogramm nachgeholt werden. Gebühren können in monatlichen Raten bezahlt werden.

 
KURSE 

  • Mit Anmeldung zu einem Kurs wird die Kursgebühr fällig und ist auf das  bekanntgegebene  Konto zu überweisen.
  • Der Rücktritt hat schriftlich begründet bei uns einzugehen. 


  •  Bei einem Rücktritt binnen 14 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Kurskosten auf die Wertkarte des Teilnehmers gutgeschrieben, bei Absage 2 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine Gutschrift über 20% auf die Wertkarte. Ansonsten trägt der Teilnehmer/Anmeldende die Gesamtgebühr, sofern kein Ersatzteilnehmer benannt werden kann.


  • * Ersatz- oder Rückerstattungsansprüche können ausschließlich bei längerer, attestierter Krankheit geltend gemacht werden. Sollte von unserer Seite ein Termin ausfallen müssen, benachrichtigen wir Sie umgehend und bieten selbstverständlich einen adäquaten Ersatztermin an


  •  Alle Teilnehmer benötigen unbedingt festes, geschlossenes Schuhwerk (auch im Sommer). Kinder mit offenem Schuhwerk dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ans Pferd und müssten wieder nach Hause geschickt werden. Hier haben wir, auch versicherungsrechtlich, leider keinen Spielraum
  •  Ärztliche Bedenken müssen für Outdoor-Aktivitäten, das Reiten und die Betreuung der Pferde ausgeschlossen sein.
  • Aufsichtspflicht besteht während der ausgeschriebenen Projektzeiten.
  • Für Wertgegenstände und persönliches Eigentum haften wir nicht
  • Geben Sie Ihrem Kind bitte immer ein Getränk und Rucksackverpflegung mit.


Sitzschulungskurse:

  • Für das Reiten ist eine der aktuellen DIN Norm entsprechende Reitkappe erforderlich, sowie  enganliegende Reitkleidung (Reithose, enganliegende Oberteile), Reitstiefel oder entsprechendes Schuhwerk. Das Reiten findet ausschließlich im Freien statt. Bei extrem schlechter Witterung behält sich der Veranstalter vor den Termin zu verlegen.  


Allgemeines:

  • Wir weisen darauf hin, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und Unfallversicherung
  •  Vorsorge zu treffen. Bei Unfällen, Schäden und Verlusten können keine Haftungsansprüche gegenüber „STARK mit Pferden“ vertreten durch Frau Linda Bennewitz sowie ihren Helfern geltend gemacht werden. Die Teilhaftung wird somit ausgeschlossen.
  • Vor und nach den Stunden Übernehmen wir  keine Aufsichtspflicht.
  • Das Reiten und der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr.
  •  Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Parken ist nur auf der ausgewiesenen Fläche der Reitschule erlaubt, Parken auf den Parkplätzen und Flächen der anliegenden Gaststätte ist strengstens untersagt 


* Krankheiten min. 4 Wochen


 
 

Zusätzliche Teilnahmebedingungen

Equine Team Leadership Walk

Leistungsumfang

Der Equine Team Leadership Walk ist eine pferdegestützte Team- und Führungskräfteveranstaltung. Es findet kein Reitunterricht und kein Reiten statt. Die Arbeit erfolgt ausschließlich vom Boden aus.

Die Inhalte dienen der Förderung von Kommunikation, Zusammenarbeit, Führungskompetenz, Selbstreflexion und Teamprozessen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Coaching, Therapie, psychologische Beratung oder Seminare mit Heilversprechen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmer verpflichten sich, den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters jederzeit Folge zu leisten.

Teilnehmer, die durch Alkohol, Drogen oder Medikamente in ihrer Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit eingeschränkt sind, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Festes, geschlossenes Schuhwerk ist verpflichtend. Offene Schuhe, Sandalen oder hohe Absätze sind nicht zulässig.

Durchführung

Die Veranstaltung findet grundsätzlich im Freien statt.

Witterungsbedingte Änderungen des Programms oder Anpassungen des Ablaufs bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Bei Unwetter, Sturm, Gewitter oder sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung unmöglich machen, kann die Veranstaltung verschoben oder abgebrochen werden.

Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Übungen, Programmpunkte oder den Einsatz bestimmter Pferde besteht nicht.

Haftung

Der Umgang mit Pferden erfolgt auf eigene Gefahr.

Pferde sind Lebewesen mit eigenem Verhalten. Trotz sorgfältiger Auswahl und Ausbildung der eingesetzten Pferde können unvorhersehbare Situationen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Für mitgebrachte Gegenstände, Wertgegenstände, Fahrzeuge oder persönliche Ausrüstung wird keine Haftung übernommen.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein, an den angebotenen Aktivitäten teilzunehmen.

Bekannte gesundheitliche Einschränkungen, die für die sichere Durchführung relevant sein könnten, sind dem Veranstalter vor Beginn mitzuteilen.

Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken erstellt werden.

Teilnehmer können der Veröffentlichung ihrer Aufnahmen jederzeit schriftlich widersprechen.

Buchung und Stornierung

Eine Buchung gilt mit schriftlicher Auftragsbestätigung als verbindlich.

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallgebühren:

  •  bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei 
  •  29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragssumme 
  •  13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Auftragssumme 
  •  weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Auftragssumme 

Wird ein Ersatztermin vereinbart, können Stornogebühren nach Ermessen des Veranstalters ganz oder teilweise entfallen.

Mindestteilnehmerzahl

Die Veranstaltung wird ab der vereinbarten Teilnehmerzahl durchgeführt.

Bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf Preisreduzierung.

Gerichtsstand

Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.